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CONVERTINVEST 
Financial Services GmbH
 
Liebermannstraße F03/401
2345 Brunn am Gebirge, AUSTRIA
 
Tel.: + 43 2252 25 99 79 - 0 
Fax: + 43 2252 25 99 79 - 29
Mail: willkommen@convertinvest.com
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Unabhängige Beschwerdestelle für Anleger:

Ombudsmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschafts- kammer Österreich (Mail: fdl.ombudsstelle@wko.at)


Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise in unserem Impressum.




INFORMATIONEN ZUM ANTEILSERWERB

CONVERTINVEST Global Convertible Properties
CONVERTINVEST Fair & Sustainable Fund

KAG: 3Banken-Generali Investment-GmbH
Depotbank: BKS Bank AG
Ordererteilung Frau Wilma Schaar
Tel.: +43 463 5858 - 571
Mail: bks.wpa@bks.at


CONVERTINVEST All-Cap Convertibles Fund

KAG: Raiffeisen Kapitalanlage GmbH
Depotbank: Raiffeisen Bank International AG
Abteilung Orderrouting:
Tel.: +43 1 71707 - 3349
Fax: +43 1 71707 - 3739
Mail: orderrouting@rbinternational.com

ABWICKLUNG VON BESCHWERDEN

 

CONVERTINVEST Financial Services GmbH hat folgendes Verfahren für die Abwicklung von Beschwerden festgelegt:

  1. Das Unternehmen verfügt über einen Beschwerde-Beauftragten, der die Verantwortung für die Bearbeitung und Dokumentation von Beschwerden trägt.
  2. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten der Mitteilung einer Beschwerde an das Unternehmen, die vom Unternehmen diesbezüglich als zulässige Kommunikationswege akzeptiert werden (Kontakt zur Beschwerdemanagementfunktion):
    1. Per Post an den deklarierten Hauptsitz des Unternehmens sowie an allfällige deklarierte Zweigstellen;
    2. per E-Mail an beschwerde@convertinvest.com
    3. per Telefon an +43 1 879 56 56 - 0
    4. durch persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter des Unternehmens in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens
  3. Der Mitarbeiter, der die Beschwerde erhält bzw. zur Kenntnis nimmt, hat die Beschwerde – sofern er nicht selbst der Beschwerde-Beauftragte ist – unverzüglich an den Beschwerde-Beauftragten in der eingelangten schriftlichen Form oder, wenn die Beschwerde per Telefon oder durch persönliches Gespräch kommuniziert wurde, in Form einer kurzen Gesprächsnotiz weiterzuleiten. Langt die Beschwerde beim Beschwerde-Beauftragten ein, so hat dieser im gegebenen Fall die genannte Notiz zu verfassen. Diese Notiz hat, soweit der Beschwerdeführer die entsprechenden Informationen erteilt hat und dies im Einzelfall angemessen ist, zumindest zu enthalten: Name und Anschrift des Beschwerdeführers, Datum des Einlangens der Beschwerde, Datum des Verfassens der Notiz, Name des Verfassers der Notiz, angemessener Kurzinhalt der Beschwerde.
  4. Zeitnah nach Kenntnisnahme der Beschwerde durch den Beschwerde-Beauftragten, tunlichst aber binnen einer Woche ab Einlangen der Beschwerde im Unternehmen, ist der Kunde zu kontaktieren, um rasch auf eine dem individuellen Beschwerdefall angemessene Erledigung hinwirken zu können. Der Kunde ist darüber hinaus während der Dauer des Beschwerdeverfahrens laufend, zumindest alle zwei Wochen, über den aktualisierten Stand des Verfahrens zu informieren.
  5. Nach Kenntnisnahme der Beschwerde durch den Beschwerde-Beauftragten hat dieser die Geschäftsleitung über das Einlangen der Beschwerde zu informieren.
  6. Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerde-Beauftragte die Geschäftsleitung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens sowie die zur Erledigung getroffenen Maßnahmen zu informieren.
  7. Ist das Beschwerdeverfahren nicht binnen 30 Tagen ab Kenntnisnahme der Beschwerde durch den Beschwerde-Beauftragten abgeschlossen, so hat seitens des Beschwerde-Beauftragten spätestens zu diesem Zeitpunkt eine Zwischeninformation über den Stand des Beschwerdeverfahrens an die Geschäftsleitung unter nunmehriger Einbindung des Compliance-Beauftragten zu erfolgen. Dauert das Beschwerdeverfahren über einen längeren Zeitraum, so hat der Beschwerde-Beauftragte bis zur Erledigung der Beschwerde jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Abgabe der vorangegangenen schriftlichen Zwischeninformation weitere schriftliche Zwischeninformationen an die Geschäftsleitung und den Compliance-Beauftragten zu erteilen.
  8. Hinsichtlich Maßnahmen zur Erledigung von Beschwerden, die der Mitwirkung anderer Mitarbeiter als dem Beschwerde-Beauftragten bedürfen, hat der Beschwerde-Beauftragte die entsprechenden Koordinierungen vorzunehmen.
  9. Der Beschwerde-Beauftragte hat für jede Beschwerde einen physischen und/oder elektronischen Beschwerdeakt zu führen, in dem sämtliche für das Beschwerdeverfahren relevanten Dokumentationen (Korrespondenzen unternehmensintern sowie mit dem Beschwerdeführer, Notizen, Gesprächs- und Gedankenprotokolle etc.) enthalten sind. Darüber hinaus hat er ein Beschwerderegister zu führen, welches die wichtigsten Eckdaten jeder Beschwerde (Datum des Einlangens, Name des Beschwerdeführers, Inhalt der Beschwerde in Stichworten und Ausgang des Verfahrens in Stichworten) ausweist.
  10. Sollte auf dem oben dargestellten Weg keine für den Beschwerdeführer zufriedenstellende Lösung erreicht werden können, steht dem Beschwerdeführer auch die Möglichkeit offen, sich an die vom Fachverband Finanzdienstleister der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) eingerichtete Ombudsstelle für Kunden der Finanzdienstleistungsbranche (fdl.ombudsstelle@wko.at) zu wenden. Darüber hinaus kann sich der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung wenden (Informationen dazu können von der Österreichischen Wirtschaftskammer eingeholt werden). Schließlich sei der Kunde in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften auch auf die – je nach Einzelfall des Inhalts der Beschwerde vorliegende – Möglichkeit der Einreichung einer zivilrechtlichen Klage hingewiesen.

UNSERE STRATEGIEN

  • ALL-CAP
    CONVERTIBLES

    Ziel der All-Cap Convertibles Strategie ist es, eine langfristige Outperformance der Asset Klasse Europäische Wandelanleihen zu liefern. Der Fonds zielt daneben auf eine aktiennahe Performance bei signifikant niedrigerer Volatilität ab. Seit 2008 hat der Fonds den Markt übertroffen und ist ein mit zahlreichen Awards prämierter Leader in seiner Peergroup.

    mehr
  • FAIR & SUSTAINABLE

    Diese Strategie richtet sich an Investoren mit Nachhaltigkeits- vorgaben. Die Veranlagung in globalen Wandelanleihen ist speziell unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten interessant, da sich die Vorteile der Asymmetrie vor allem mittelfristig durchsetzen und somit wie die Nachhaltigkeit auf längere Zeithorizonte abzielen. Mit einem starken Partner im Nachhaltigkeits- research bietet dieser Zugang das „Beste aus zwei Welten“.

    mehr
  • GLOBAL CONVERTIBLE
    PROPERTIES

    Die CONVERTINVEST Global Convertible Properties Strategie er- möglicht Investoren die Teilnahme an der nachhaltigen Wertentwicklung des Immobilienmarktes mit den defen- siven Charakteristika der Wandel- anleihe. Die ausgezeichnete Performance seit Auflage des Fonds im Jahr 2014 hat bereits zahlreiche Investoren überzeugt, diese Alternative für Ihre Portfolios zu selektieren.

    mehr
  • SPEZIALFONDS

    Um die individuellen Anforderungen institutioneller Investoren zu erfüllen, verwalten wir Spezialmandate mit globalen Wandelanleihen. Dabei kann spezifisch auf Anforderungen in Bezug auf Solvency II oder die relevante Gesetzgebung des jeweiligen Investors Rücksicht genommen werden.

    Aufgrund langjähriger Erfahrung im ESG Bereich ist es außerdem möglich, Kriterien des ethischen Investierens in die Portfolioselektion einfließen zu lassen.

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  • ALL-CAP
    CONVERTIBLES

    Ziel der All-Cap Convertibles Strategie ist es, eine langfristige Outperformance der Asset Klasse Europäische Wandelanleihen zu liefern. Der Fonds zielt daneben auf eine aktiennahe Performance bei signifikant niedrigerer Volatilität ab. Seit 2008 hat der Fonds den Markt übertroffen und ist ein mit zahlreichen Awards prämierter Leader in seiner Peergroup.

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  • FAIR & SUSTAINABLE

    Diese Strategie richtet sich an Investoren mit Nachhaltigkeits- vorgaben. Die Veranlagung in globalen Wandelanleihen ist speziell unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten interessant, da sich die Vorteile der Asymmetrie vor allem mittelfristig durchsetzen und somit wie die Nachhaltigkeit auf längere Zeithorizonte abzielen. Mit einem starken Partner im Nachhaltigkeits- research bietet dieser Zugang das „Beste aus zwei Welten“.

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  • GLOBAL CONVERTIBLE
    PROPERTIES

    Die CONVERTINVEST Global Convertible Properties Strategie er- möglicht Investoren die Teilnahme an der nachhaltigen Wertentwicklung des Immobilienmarktes mit den defen- siven Charakteristika der Wandel- anleihe. Die ausgezeichnete Performance seit Auflage des Fonds im Jahr 2014 hat bereits zahlreiche Investoren überzeugt, diese Alternative für Ihre Portfolios zu selektieren.

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  • SPEZIALFONDS

    Um die individuellen Anforderungen institutioneller Investoren zu erfüllen, verwalten wir Spezialmandate mit globalen Wandelanleihen. Dabei kann spezifisch auf Anforderungen in Bezug auf Solvency II oder die relevante Gesetzgebung des jeweiligen Investors Rücksicht genommen werden.

    Aufgrund langjähriger Erfahrung im ESG Bereich ist es außerdem möglich, Kriterien des ethischen Investierens in die Portfolioselektion einfließen zu lassen.

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